Beitragsordnung

Der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen e.V. (EVW) hat Kooperationspartner. Sie helfen ihm aufgrund ihrer eigenen Zielsetzung, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Kooperationspartner entrichten an den Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen keine finanzielle Beiträge.

Assoziierte Organisationen, die sich dem EVW anschließen, zahlen Jahresbeiträge, die sich nach ihrer Mitgliederstärke richten

Wanderarbeiter, aktive Bürgerinnen und Bürger und Multiplikatoren können dem EVW als Fördermitglieder beitreten. Fördermitglied kann Jedermann werden, wer den Verein bei seiner Arbeit für die Wanderarbeiter unterstützen möchte.

Fördermitglieder entrichten bei ihrem Eintritt in den Verband eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro und einen Monatsbeitrag in Höhe von mindestens 5 Euro. Während einer eventuellen Arbeitslosigkeit kann der Monatsbeitrag reduziert werden, um die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten.