Europaparlament muss Missbrauch bei Entsendung stoppen

10.12.2013, Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert das Verhandlungsergebnis der europäischen Arbeits- und Sozialminister für ein Mandat des Rates zur sogenannten Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. Nach den Plänen des EU-Ministerrats würden die Kontrollmöglichkeiten in der Praxis eingeschränkt und dadurch die Rechte von entsandten Beschäftigten weiter geschwächt werden. Missbrauch und Ausbeutung wären Tür und Tor geöffnet, weil die nötige Rechtssicherheit für Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch weiter fehlen würde.

Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Die Vereinbarung der Arbeits- und Sozialminister zur Durchsetzungsrichtlinie ist eine offene Einladung an die Unternehmen, die Arbeitnehmer-Entsendung in Europa weiter zum Lohn- und Sozialdumping zu missbrauchen. Der Grundgedanke der Entsenderichtlinie wird auf den Kopf gestellt, wenn nicht die entsandten Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden, sondern die schwarzen Schafe der Arbeitgeber vor notwendigen Kontrollen.

Es liegt jetzt am Europäischen Parlament, in den sogenannten informellen Trilogverhandlungen die Rechtsunsicherheit zu beenden und dem Missbrauch bei der Arbeitnehmer-Entsendung in Europa einen Riegel vorzuschieben, um Lohn- und Sozialdumping in Europa einzudämmen.

Wir erwarten deshalb vom Europäischen Parlament, dass es sich für umfassende Verbesserungen bei der Richtlinie einsetzt. Das Europaparlament muss – gerade jetzt – unmittelbar vor der Europawahl unter Beweis stellen, dass es ein echtes Korrektiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa ist.

Wir fordern eine wirksame Generalunternehmerhaftung in allen Ländern der EU, klare Regeln zur Absicherung entsandter Beschäftigter bei Missbrauch bei Scheinentsendungen und ein Recht auf Beratung und Unterstützung. Außerdem müssen die Kontrollmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten ausgeweitet werden.“

Hintergrund:
Ziel der seit 1996 existierenden EU-Entsenderichtlinie ist es, einen Mindestschutz für entsandte Beschäftigte zu gewähren, Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Die Praxis zeigt jedoch, dass entsandte Beschäftigte in besonderem Maße von Missbrauch und Ausbeutung betroffen sind. Mit einer Durchsetzungsrichtlinie will die EU-Kommission die Entsenderichtlinie nun konkretisieren.

Quelle: www.dgb.de