Mindestlohnforderung: Polen bekommen Nachzahlung – HOCHTIEF CONSTRUCTION AG haftet für polnischen Subunternehmer

10.4.2007 – 11:50 Uhr
von M. Kirchner

Die polnische PBO Construction wird sich wohl vom deutschen Baugeschehen verabschieden müssen. Schade drum ist es nicht, hat sie doch ihren entsandten Arbeitnehmern in altbekannter Weise Löhne für ihre Arbeit auf einer Münchener Baustelle der HOCHTIEF CON-STRUCTION AG vorenthalten. Peinlich für PBO, dass erstmals eine Reihe betroffener Arbeiter gemeinsam mit dem Polnischen Verband der Wanderarbeiter zu den polnischen Medien ging.

Der PBO-Geschäftsführer sah seine Firma sogleich als Opfer einer Kampagne und verstieg sich öffentlich zu der Aussage, dass die Angaben der Arbeiter über ihren Lohn in Deutschland zwar stimmen würden, dass das aber ganz in Ordnung sei. Mit „Ordnung“ meinte er die Unterschreitung des Mindestlohnes um fast die Hälfte. Und dass das alle polnischen Baufirmen in Deutschland so machen würden, das überrascht nicht wirklich. Einmal mehr sah sich der Generalunternehmer HOCHTIEF mit einer Mindestlohnforderung des EVW konfrontiert. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde eine Nachzahlung über 30.000 Euro netto festgelegt.